Konzept Autonomia Kinder und Jugendhilfe

UNSERE LEISTUNG

Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft für Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen. Der rechtliche Rahmen für Schulbegleitung und Integrationshilfe beruht derzeit auf zwei verschiedenen Sozialgesetzbüchern (§ 35a SGB VIII und nach § 112 i. V. m. § 75 SGB IX). Auf Grundlage dieser gesetzlichen Bestimmungen sind wir in der Lage, Schulbegleitungen anzubieten. Unsere Schulbegleiter unterstützen die Kinder in ihrem schulischen Alltag und setzen sich für ihre nachhaltige Entwicklung ein.

Sie möchten für Ihr Kind eine Schulbegleitung beantragen, doch wissen nicht weiter? Wir helfen und beraten Sie in allen erforderlichen Schritten. Gerne kontaktieren Sie uns.

Qualitätskontrolle

Wir legen großen Wert darauf, eine maßgeschneiderte Förderung anzubieten, die den spezifischen Anforderungen Ihres Kindes gerecht wird. Durch die kontinuierliche Erfassung und Analyse von Daten können wir die Wirksamkeit unserer Methoden und Vorgehensweisen beurteilen sowie bei Bedarf individuell anpassen. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass wir auf die sich verändernden Bedürfnisse und Fortschritte eingehen und eine individuelle Unterstützung bieten können.

Wir sind fest davon überzeugt, dass die Kombination aus ganzheitlicher Förderung und Anpassung unserer Methoden einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Teilnahme am Schulleben, gesellschaftlicher Teilhabe und zur persönlichen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leistet. Indem wir sie auf ihrem Bildungsweg begleiten und unterstützen, investieren wir nicht nur in ihre Zukunft, sondern auch in eine gerechtere und bessere Welt für alle.